Samstag, 26. Januar 2013

Entscheidung gegen den Sport......


Aktenzeichen: SpG 047 – 2012/2013



Urteil



Das Sportgericht des KFA Eichsfeld - Unstrut-Hainich hat in der Sportrechtssache



Nichtantritt der zweiten Herrenmannschaft des SV Fortuna 49 Körner zum Punktspiel der 1. Kreisklasse Staffel 3 (Unstrut-Hainich), Nr. 025 am 02.12.2012 um 13:30 Uhr, SV Fortuna 49 Körner II gegen SV 1883 Langula, Antrag des Staffelleiters W. Heyer,



durch den Beisitzer des Sportgerichts Martin Sander als Einzelrichter am 13.01.2013 im schriftlichen Verfahren beschlossen:



  1. Das Punktspiel der zweiten Herrenmannschaft des SV Fortuna 49 Körner gegen den SV 1883 Langula in der 1. Kreisklasse, Staffel 3 (Unstrut-Hainich), Nr. 025 am 02.12.2012 um 13:30 Uhr, wird gemäß § 14 Ziffer 2 Abs. 1 SpO zugunsten des SV 1883 Langula mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen und für die 2. Mannschaft des SV Fortuna 49 Körner mit 0:2 Toren als verloren gewertet.
  2. Dem SV Fortuna 49 Körner e.V. wird wegen eines schuldhaften Nichtantritts seiner 2. Mannschaft im o.g. Punktspiel gemäß § 43 Ziffer 10 RuVO in Verbindung mit Ziffer 4.1 der Finanzrichtlinie des KFA Eichsfeld – Unstrut-Hainich ein Strafgeld in Höhe von 80,00 Euro auferlegt.
  3. Der SV Fortuna 49 Körner hat die Kosten des Verfahrens i.H.v. 30,00 Euro zu tragen. Dieser Betrag ist zusammen mit dem Strafgeld (gesamt: 110,00 Euro) bis zum 31.01.2013 auf das Konto
Wieder einmal trifft man beim KFA EIC-UH eine Entscheidung die alles andere als eine Entscheidung für den Sport ist. In der Begründung zum Urteil heißt es das der SV Fortuna versäumt habe binnen einer Woche schriftlich Nachzuweisen das der Gegner den Tausch des Heimrechts abgelehnt hat.Dabei ignoriert man einfach die Tatsache, das schon am Abend vor der Spielabsage eine Person die sich als Trainer von Langula ausgegeben hat, telefonisch mitteilte das sich auch der Platz in Langula in einem schwer bespielbaren Zustand befindet.
Das man am Spieltag, 3 Stunden vor einem Punktspiel, dann den Gegner nicht nach dem Tausch des Heimrechts fragt ist doch dann nur logisch. Zumal unseres Erachtens nach ein Tausch des Heimrechts zu dieser Zeit Logistisch schwer umzusetzen gewesen wäre. ( Kurzfristiges Informieren der Spieler, Schiedsrichter, und Fans ,Platzaufbau )
Das der SV Fortuna kein Problem mit einem Tausch gehabt hätte zeigte doch eindeutig der Tausch im Spiel gegen Großengottern II.
Unabhängig von dem Umstand ob man das Heimrecht hätte Tauschen können oder nicht , befinden wir uns hier in der 1.Kreisklasse mit einem geringen Starterfeld und genügend freien Terminen im Frühjahr um ein Witterungbedingt ausgefallenes Spiel hätte nachholen können.
Da aber der Sportfreund Heyer (Stafelleiter ) schon im Telefonat am 02.12.12 mitteilte das er auf jeden Fall das Spiel zu Gunsten von Langula werten wird, zeigt doch das hier gar keine Entscheidung für den Sport getroffen werden sollte. Nehme ich die Beleidigungen des Herrn Heyer gegen unseren Verein bei diesem Telefonat noch dazu , bin ich einmal mehr entsetzt das solch eine Person eine "neutrale" Aufgabe in einem Kreisfußball Ausschuss begleitet.
Eine Neuansetzung im Frühjahr wäre eine Sache von Sekunden gewesen,aber anstatt diesen logischen Schritt zu gehen verursacht Sportfreund Heyer enorme Kosten mit einem Sportgerichtsverfahren und eine Masse an Stellungnahmen und da wiederhole ich mich gern: das in der 1.Kreisklasse bei einem Witterungbedingten Spielausfall der zu dieser Jahreszeit und zu diesem Zeitpunkt normal ist.
Das es auch anders geht zeigen Beispiele in der Landesklasse.So wurde in Schlotheim zum Beispiel ein Spiel witterungsbedingt abgesagt und wiederholt obwohl man dort mehrere Plätze zur Verfügung hatte.
Auch das Spiel unserer 1.Mannschaft konnte Witterungbedingt nicht statt finden.Hier agiert aber ein Staffelleiter mit Übersicht und Verständnis für die Bedingungen vor Ort. Diese Dinge und so manche mehr fehlen dem Sportfreund Heyer gänzlich.
 
 
 

1 Kommentar:

  1. Der Vorstand des SV Fortuna Körner hat sich mehrheitlich gegen eine Berufung zum Verbandsgericht entschieden.Nicht weil man es aktzeptiert sondern um noch höhere Kosten zu vermeiden.Denn schon nur ein Antrag auf Berufung kostet 50 Euro Gebühren.

    AntwortenLöschen